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Schutzbrille am Arbeitsplatz

In bestimmten Berufen setzen Arbeitnehmer ihre Augen einigen Gefahren aus – etwa Funkenflug beim Schweißen, Holzsplitter beim Sägen oder Dämpfe beim Umgang mit chemischen Substanzen. Das Tragen einer speziellen Schutzbrille ist in diesen Bereichen deshalb entweder Pflicht oder empfiehlt sich schwerstens, denn es beugt Arbeitsunfällen vor. Erfahren Sie, wann Sie eine Arbeitsschutzbrille benötigen und wer die Kosten dafür übernimmt.

Inhaltsverzeichnis

Wann sind Schutzbrillen notwendig?

Schutzbrillen schützen die Augen vor äußeren Einflüssen. Ob das Tragen einer Schutzbrille erforderlich ist, hängt von der allgemeinen Branche sowie dem konkreten Tätigkeitsbereich eines Beschäftigten ab. Typische Arbeitsorte mit Schutzbrillenpflicht sind beispielsweise Labore, Baustellen und Zahnarztpraxen. Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Angestellten die entsprechende Ausrüstung zur Verfügung zu stellen. Die Notwendigkeit einer Brille regelt das Arbeitsschutzgesetz. Die Entscheidung darüber, ob das Tragen einer Schutzbrille notwendig ist, trifft der Arbeitgeber zudem auf der Grundlage einer innerbetrieblichen Gefährdungsbeurteilung sowie berufsgenossenschaftlichen Vereinbarungen. Darüber hinaus hat jeder Beschäftigte die Möglichkeit, seinem Arbeitgeber Vorschläge für einen besseren Gesundheitsschutz zu unterbreiten.

Die folgenden Substanzen und Einwirkungen gefährden die Augengesundheit und erfordern deshalb zwingend eine Arbeitsschutzbrille:

  • Mechanische Einwirkungen: Ob Tischler, Schreiner oder Beschäftigte in der Forstwirtschaft – beim Sägen und Fräsen entstehen Staubpartikel, Späne, Splitter und andere Fremdkörper, die zu Augenreizungen, Entzündungen oder schlimmstenfalls schweren Verletzungen der Hornhaut führen können, wenn sie ins Auge gelangen.
  • Optische Gefährdungen: Auch optische Einflüsse setzen den Augen zu – dazu gehören zum Beispiel UV-Strahlung beim Schweißen, der Einsatz von Laserstrahlen im Labor, der Kontakt mit Infrarotlicht in der Metallindustrie oder intensive sowie blendende Sonneneinstrahlung. Optische Einflüsse beeinträchtigen nicht nur die Sehwahrnehmung, sondern schädigen insbesondere die Netzhaut unwiderruflich.
  • Chemische Stoffe: Nicht nur ätzende Säuren und Lösungsmittel sind für die Augen gefährlich, sondern auch feste oder gasförmige Substanzen wie Staub, Dampf und Rauch. Wer beispielsweise in der Chemieindustrie oder in einer Reinigungsfirma beschäftigt ist, benötigt deshalb speziellen Schutz für seine Augen.
  • Biologische Einwirkungen: Bakterien und Viren, mit denen beispielsweise in lebensmitteltechnologischen oder medizinischen Labors hantiert wird, können schwere Augenkrankheiten auslösen. Zudem besteht die Gefahr, dass sie sich über das Auge im gesamten Körper ausbreiten.
  • Thermische Einflüsse: Es ist auch notwendig, die Augen vor extremer Kälte oder Hitze zu schützen, etwa bei Arbeiten im Kühllager oder im heiztechnischen Bereich.

Welche Arten von Arbeitsschutzbrillen gibt es?

Die Feststellung, welche Schutzbrille vorhandene Gefahren am besten abwehrt, beruht auf einer betrieblichen Gefährdungsbeurteilung sowie gesetzlichen Vorschriften. Darüber hinaus können sich Angestellte beraten lassen, und zwar von Augenärzten, Fachangestellten für Arbeitssicherheit oder dem zuständigem Betriebsarzt. Schließlich erfordern die verschiedenen Berufe und Tätigkeitsbereiche auch unterschiedlichen Schutzmaßnahmen. Ob als Schutz vor Laserstrahlen, Schweißfunken oder Holzspänen: Es gibt zahlreiche spezielle Schutzbrillen, die sich hinsichtlich Ausstattung und Handhabung zum Teil deutlich voneinander unterscheiden. Üblich sind etwa die folgenden Arten von Schutzbrillen:

  • Gestellbrillen verfügen entweder über Ohrenbügel oder lassen sich an einem Schutzhelm befestigen. Sie sind mit großen Brillengläsern ausgestattet; der Schutzfaktor lässt sich mittels eines zusätzlich anbringbaren Seitenschutzes noch erhöhen.
  • Korbbrillen bestehen aus einer maskenartigen, schalenförmigen Glasfront, die die Augenpartie weiträumig umschließt. Die Ränder sind mit elastischen Dichtungen versehen, sodass sich die Schutzbrille bequem ans Gesicht schmiegt.
  • Schutzschilde bedecken das Gesicht komplett, meistens auch einen Teil des Halses. In der Regel setzt man den Schild nicht auf, sondern hält ihn mit der Hand vors Gesicht.
  • Visiere sind mit einer Traghilfe für den Kopf sowie einer großflächigen Sicherheitsscheibe ausgestattet. Damit sie zusätzlich den Oberkörper schützen können, lassen sie sich zum Beispiel um eine Schutzschürze ergänzen.

Es ist wichtig, dass die Sichtscheiben einer Schutzbrille auch Belastungen wie aufprallenden Gegenständen oder dem Kontakt mit ätzenden Substanzen standhalten. Bei optischen Einwirkungen sind getönte und mit Spezialfilter ausgestattete Gläser unerlässlich, die sehr helles Licht, UV- oder Laserstrahlen nicht (ungefiltert) durchlassen. Zugleich ist es in jedem Tätigkeitsbereich unabdingbar, dass die Schutzbrille optimale Sicht über einen langen Zeitraum gewährt. Verschiedene Glasveredelungen wie Entspiegelung, Anti-Fog-Schutz oder staubabweisende Beschichtungen verhindern, dass Lichtstrahlen blenden, die Brille beschlägt oder sich absetzender Staub die Sicht behindert.

Wer auch außerhalb des Arbeitsplatzes eine Korrektionsbrille trägt, benötigt zwingend eine Arbeitsschutzbrille mit Sehstärke, die der eigenen Fehlsichtigkeit angepasst ist. Für die Ausstattung mit Korrektionsgläsern sind verschiedene Varianten denkbar. In Gestellbrillen und andere Modelle setzen Optiker korrigierende Schutzgläser ein. Auch das Tragen von Überbrillen ist üblich. Unter Korbbrillen und hochklappbare Visiere passt eine gewöhnliche Sehhilfe. Vorstecker, die aus speziellen Schutzscheiben bestehen, werden direkt an der Korrektionsbrille befestigt.

Wer trägt die Kosten für eine Arbeitsschutzbrille?

Ist eine Schutzbrille erforderlich, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Kosten dafür zu übernehmen. Dies betrifft allerdings nur die Art von Schutzbrille, deren Bedarf der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelt hat. Anders sieht es in der Regel aus, wenn Beschäftigte neben der Arbeitsschutzbrille noch korrigierende Gläser benötigen: Der Betrieb ist dann lediglich dazu verpflichtet, die Kosten für die Elemente mit Schutzfunktion zu übernehmen.

Was gilt es zu beachten?

Wichtig ist, dass die Arbeitsschutzbrille passgenau sitzt und sachgemäß getragen wird.

Schutzbrillen sind genormt. Zugelassen sind ausschließlich Arbeitsschutzbrillen, deren Gläser, Gestelle und sonstige Bestandteile der DIN EN 166 entsprechen.

Darüber hinaus ist eine Anpassung der Brille an die individuelle Gesichtsform unerlässlich. Denn nur wenn die Schutzbrille perfekt sitzt, bleibt das Gesichtsfeld frei und alle Tätigkeiten sind weiterhin problemlos ausführbar.

Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, Sie in der Handhabung der Schutzbrille zu unterweisen. Umgekehrt liegt es in Ihrer Verantwortung, diese gemäß den Bestimmung zu tragen. Beschäftigte sind außerdem dazu angehalten, die Schutzausrüstung regelmäßig auf Mängel zu untersuchen und defekte Brillen dem Arbeitgeber zu melden.

Auf einen Blick:

  • Arbeitsschutzbrillen bewahren die Augen vor mechanischen, chemischen, optischen, thermischen und biologischen Gefahren.
  • In einigen Berufen ist das Tragen einer Schutzbrille gesetzlich vorgeschrieben.
  • Eine Arbeitsschutzbrille muss an die Anforderungen des jeweiligen Arbeitsortes angepasst sein.

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