Was ist eine Ersatzbrillen-Pflicht und wer ist betroffen?
Ohne Sehhilfe sind viele Brillen- und Kontaktlinsenträger erheblich beeinträchtigt. Sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Ersatzbrille mit sich zu führen? Hier erfahren Sie Wissenswertes zum Thema Ersatzbrillen-Pflicht, wo diese greift und was Sie dabei beachten müssen.
Inhaltsverzeichnis
Warum sind Ersatzbrillen sinnvoll?
Wer auf eine Sehhilfe angewiesen ist, kann nur mithilfe einer Brille oder Kontaktlinsen scharf sehen. Geht dieses Hilfsmittel kaputt oder verloren, sind die Betroffenen je nach Höhe der Fehlsichtigkeit sofort mehr oder weniger stark beeinträchtigt. Dadurch werden schon einfache Tätigkeiten wie die Hausarbeit oder ein Spaziergang zu einer Herausforderung. Denn wer unscharf sieht, kann sich schwer orientieren und Gegenstände oder Gefahrenquellen erst spät ausmachen. Daher erhalten Betroffene stets den Rat, eine Zweitbrille mitzuführen, damit sie im Ernstfall nicht völlig hilflos dastehen.
Herrscht in Deutschland Ersatzbrillen-Pflicht?
Kurz und knapp geantwortet: Nein, es gibt keine Ersatzbrillen-Pflicht in Deutschland.
Wer als Brillenträger ein Verkehrsmittel wie Auto oder Motorrad lenkt, erhält einen Eintrag im Führerschein. Dort steht vermerkt, ob
- generell eine Brille getragen werden oder
- diese nur zu Fahrzwecken benötigt wird.
Der Eintrag verpflichtet Sie gesetzlich dazu, diese Sehhilfe beim Führen eines Kraftfahrzeuges zu tragen. Tun Sie dies nicht, droht Ihnen in Deutschland eine Geldbuße.
Wichtig: Haben Sie diesen Eintrag im Führerschein, gilt dieser auch für motorlose Verkehrsmittel wie das Fahrrad.
Das Mitführen einer Ersatzbrille ist dagegen in Deutschland lediglich eine Empfehlung und keine Pflicht. Sie verstoßen nicht gegen das Gesetz, wenn Sie auf ein zweites Paar Kontaktlinsen oder eine zweite Brille im Handschuhfach verzichten.
Wie sieht es bei Piloten aus?
Im Gegensatz zu Teilnehmern im Straßenverkehr gehören Zweitbrillen in der Luftfahrt zwingend zur Ausstattung dazu. Im Tauglichkeitszeugnis für Piloten findet sich ggf. unter anderem der Vermerk: „Muss optimal korrigierende Sehhilfen tragen und ebensolche Ersatzbrille mitführen.“ Diese Ersatzbrillen-Pflicht sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, denn ein Verstoß gegen diese Auflage wird schwer geahndet und Sie dürfen Ihr Flugzeug nicht starten.
Wo sonst ist die Zweitbrille Pflicht?
Wenn Sie im Ausland unterwegs sind, ist Vorsicht geboten. Hier gelten andere gesetzliche Bestimmungen. Besonders streng sehen es Länder wie Österreich oder Spanien.
Hier herrscht nicht nur im Luft-, sonder auch im Straßenverkehr Ersatzbrillen-Pflicht! Bei Zuwiderhandlung werden hohe Bußgelder fällig und die Weiterfahrt ist verboten.
Kann ich meine alte Brille als Ersatz-Sehhilfe nutzen?
Grundsätzlich ist es nicht verboten, ausgediente Brillen als Zweit-Sehhilfe zu nutzen. Allerdings sollte sie die aktuelle Sehschärfe besitzen. Wenn sich Ihre Sehstärke oder Hornhautkrümmung verändert und Sie sich deshalb eine neue Brille zulegen, ist das alte Modell als Ersatzbrille ungeeignet. Denn mit dieser können Sie nicht mehr optimal sehen und sind unter Umständen im Straßenverkehr und im Alltag unsicher.
Eine ältere Brille als Ersatz kommt daher nur infrage, wenn:
- die Gläser keine Mängel wie starke Kratzer oder Sprünge aufweisen
- die Gläser die Sehschwäche optimal korrigieren
- das Gestell einwandfrei passt und unbeschädigt ist
Fazit:
- In Deutschland besteht keine Ersatzbrillen-Pflicht.
- Bei Fahrten in Österreich und Spanien ist die Zweitbrille Pflicht.
- Das Fahren ohne geeignete Sehhilfe ist in Deutschland verboten und wird mit einem Bußgeld geahndet.
- Piloten benötigen zwingend eine geeignete Sehhilfe nebst Zweitbrille als Ersatz.
- Haben Sie eine ältere Brille in gutem Zustand, können Sie diese als Zweitbrille verwenden, sofern sie Ihre Fehlsichtigkeit optimal korrigiert.