Keine Strafen beim Fahren ohne Brille riskieren
Beim Autofahren kann eine Sehschwäche gefährlich werden. Eingeschränkte Sehleistungen müssen Sie mit Kontaktlinsen oder einer Brille ausgleichen. Entsprechende Auflagen sind im Führerschein eingetragen. Wer diese nicht einhält, riskiert Strafen beim Fahren ohne Brille.
Inhaltsverzeichnis
Welche Vorschriften gelten für den Sehtest?
Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) schreibt für Führerscheinanwärter einen Sehtest vor. Für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T dürfen zugelassene Augenärzte, Optiker oder das Gesundheitsamt eine Bescheinigung der Testergebnisse ausstellen.
Die Experten prüfen die Sehkraft mit sogenannten Landoltringen. Durch ein spezielles Gerät gilt es, die Öffnungen dieser Ringe in unterschiedlichen Größen zu erkennen. Dafür fällt eine gesetzlich vorgeschriebene Gebühr von 6,43 Euro an.
Wenn Sie bereits eine Brille oder Kontaktlinsen tragen, erfolgt der Test mit diesen Sehhilfen. Zur Erteilung der Fahrerlaubnis müssen beide Augen eine Sehstärke von mindestens 70 Prozent aufweisen. Ergibt der Test eine geringere Sehleistung, ist eine Untersuchung beim Augenarzt erforderlich.
Die Fachärzte erstellen zu folgenden Aspekten ein Gutachten:
- Zentrale Tagessehschärfe
- Gesichtsfeld
- Dämmerungs- oder Kontrastsehen
- Blendempfindlichkeit
- Diplopie (Doppeltsehen) und andere Störungen der Sehfunktion
Das Gutachten kostet rund 80 Euro. Nach der Untersuchung dürfen Sie den Sehtest mit angepassten Korrekturgläsern wiederholen.
Was müssen Augen von Berufskraftfahrern leisten?
An das Sehvermögen für Führerscheininhaber der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E stellt der Gesetzgeber höhere Anforderungen. Wer Busse zur Fahrgastbeförderung oder Lastkraftwagen steuert, muss beispielsweise auf beiden Augen eine Sehstärke von mindestens 80 Prozent erreichen. Das gilt auch für Taxifahrer mit einem Führerschein der Klasse B. Wichtig ist, dass der Sehtest für diese Berufsgruppen nur von Augenärzten oder einem für von der Fahrerlaubnisverordnung genannten Arzt (§§ 12, 48 Absatz 4 und 5) durchgeführt werden darf.
Wie wirkt sich das Sehvermögen auf die Fahrerlaubnis aus?
Fehlsichtigkeit schließt die Fahrerlaubnis nicht grundsätzlich aus. Für die geforderte Leistung der Sehkraft ist die Unterstützung von optischen Hilfsmitteln erlaubt. Dazu müssen beide Augen aus eigener Kraft mindestens 50 Prozent Sehstärke erzielen.
Die notwendige Unterstützung einer Sehhilfe notieren die Prüfer in dem Ergebnis des Sehtests. Das ist unabhängig davon, ob Sie den ersten Test mit Sehhilfen bestanden haben oder ein augenärztliches Gutachten erforderlich war. Entsprechende Beschränkungen, Auflagen und Zusatzangaben sind auf dem EU-Führerschein mit Schlüsselzahlen in Feld 12 eingetragen.
Was bedeuten die Schlüsselzahlen im EU-Führerschein?
Die Einträge im Führerschein der Europäischen Union schreiben verbindlich vor, welche optischen Hilfsmittel die Fahrzeugführer nutzen müssen:
- 01: Korrektur des Sehvermögens und/oder Augenschutz
- 01.01: Brille
- 01.02: Kontaktlinsen
- 01.03: Schutzbrille
- 01.05: Augenschutz
- 01.06: Brille oder Kontaktlinsen
- 01.07: Spezifische optische Hilfe
Die Schutzbrille oder der Augenschutz sind häufig ohne Sehstärke ausgestattet. Dann dient eine Tönung der Gläser lediglich dem Ausgleich von erhöhter Blendempfindlichkeit.
Mit spezifischen optischen Hilfen sind beispielsweise größere Rückspiegel oder optische Fahrassistenzsysteme gemeint. Diese sind etwa bei körperlichen Einschränkungen der Bewegungsfreiheit gefordert.
Strafen beim Fahren: Womit kann gerechnet werden?
Gute Übersicht ist im Straßenverkehr lebenswichtig. Wenn Sie angeordnete Sehhilfen beim Autofahren nicht tragen, ist das in erster Linie ein Sicherheitsrisiko. Diese Nachlässigkeit kann zusätzlich teuer werden.
Bei einer Verkehrskontrolle stellen Polizeibeamte durch die Schlüsselzahl im Führerschein ein Versäumnis direkt fest. Sie müssen mit einem Verwarnungsgeld von 25 Euro rechnen.
Bei mehrfachen Verstößen innerhalb kurzer Zeiträume kann die Summe auf bis zu 2.000 Euro steigen. Die rechtliche Grundlage liefert das Straßenverkehrsgesetz (StVG) in § 24.
Verursachen Sie ohne vorgeschriebene Sehhilfe einen Unfall, fällt das Vergehen unter das Strafrecht. Es drohen hohe Geld- oder Freiheitsstrafen sowie sieben Punkte in Flensburg und der Entzug der Fahrerlaubnis. Das Strafgesetzbuch (StGB) regelt in § 229 die Einzelheiten.
Bei einer Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung sind eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe möglich. Ein Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung kann die Freiheitsstrafe auf fünf Jahre erhöhen.
Zusätzlich darf die Kraftfahrzeugversicherung ihre Leistungen kürzen. Wer ohne verordnete Sehhilfe einen Unfall verursacht, begeht eine sogenannte Obliegenheitsverletzung. Bei grober Fahrlässigkeit kann die Haftpflichtversicherung ihren Schutz sogar komplett verweigern. Das ermöglicht § 28 des Versicherungsvertragsgesetzes (VGG).
Wie lange ist das Ergebnis der Sehtests gültig?
Gewerbliche Lastwagen-, Bus- oder Taxifahrer müssen ihre Lizenz nach spätestens fünf Jahren erneuern. Bei dieser Gelegenheit ist auch ein erneuter Sehtest fällig.
Autofahrer müssen in der Regel nur zur Führerscheinprüfung einen Sehtest vorlegen. Dieser Test darf maximal zwei Jahre zurückliegen. Danach ist keine weitere Überprüfung der Sehstärke vorgeschrieben.
Einträge im Führerschein sollten jedoch immer aktuell sein. Wenn Sie beispielsweise als Brillenträger auf Kontaktlinsen umsteigen, müssen Sie die Schlüsselzahl von 01.01 auf 01.02 ändern lassen.
Sobald Sie selbst eine nachlassende Sehschärfe beim Steuern Ihres Fahrzeugs feststellen, ist eine freiwillige Augenkontrolle ratsam.
Fazit: Strafen beim Fahren ohne Brille
- Bei Verkehrskontrollen ohne Gefährdung des Straßenverkehrs kostet der Verstoß 25 Euro.
- Unfallverursachern drohen hohe Geldstrafe oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren sowie sieben Punkte in Flensburg und der Entzug der Fahrerlaubnis.
- Grobe Fahrlässigkeit kann den Versicherungsschutz kürzen oder vollständig entziehen.
Quellen
http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_9.html
https://www.jungesportal.de/fuehrerschein/fuehrerschein-sehtest.php
http://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.html
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LA/bussgeldkatalog.html